
Trainingsbetriebe
Teil von Wie wähle ich die richtigen Trainingsgeräte für mein Studio aus?
Kardiobereich im Studio: Prüfpflichten ortsveränderlicher Geräte organisieren
Prüfpflichten im Kardiobereich: Fristen, Prüfarten nach DIN EN 50699, befähigte Person nach TRBS 1203 und Prüfblatt je Laufband, Crosstrainer und Ergometer.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Laufband, Crosstrainer, Sitzbike und Ergometer sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und wiederkehrend prüfpflichtig.
- Als Ausgangswert für den Kardiobereich gilt eine Prüffrist von zwölf Monaten, kürzer bei Dauerbetrieb und starker Schweißbelastung.
- Geprüft wird in drei StufenSichtprüfung, Messprüfung und Funktionsprüfung.
- Zuständig ist eine befähigte Person nach TRBS 1203, im Studio meist eine Elektrofachkraft.
- Jedes Gerät erhält ein Prüfblatt mit Identnummer, Prüfart, Datum und Nachweis.
Prüfpflichten für Laufband und Crosstrainer
Laufbänder, Crosstrainer, Sitzbikes und Ergometer hängen am Netz, sind aber nicht fest installiert. Sie gelten deshalb als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, für die der Arbeitgeber die wiederkehrende Prüfung organisiert. Welche Arbeitsmittel wiederkehrend zu prüfen sind und wie die Fristen zu ermitteln sind, steht im Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung.
Drei Stufen der wiederkehrenden Prüfung
- SichtprüfungGehäuse, Netzkabel, Stecker, Zugentlastung
- MessprüfungSchutzleiter, Isolationswiderstand, Ableitstrom
- FunktionsprüfungNot-Aus, Sicherheitsschalter, Geschwindigkeit, Bremse
Messgrundlage ist die Normenreihe um DIN VDE 0701-0702, die in DIN EN 50678 für Prüfungen nach Instandsetzung und DIN EN 50699 für Wiederholungsprüfungen übergegangen ist. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 verlangt diese Prüfungen; die DGUV Information 203-070 beschreibt sie aus Sicht der Prüfpersonen.
Achten Sie besonders auf Feuchtigkeit im Gehäuse, gequetschte Netzkabel an der Fußleiste und gelockerte Zugentlastungen. Vor der ersten Nutzung prüfen Sie, ob ein Messprotokoll des Herstellers vorliegt.
Wer die Prüfung durchführen darf
Prüfen darf nur eine befähigte Person. Nach TRBS 1203 braucht sie eine Berufsausbildung, Berufserfahrung und Kenntnisse über die zu prüfenden Geräte. Im Kardiobereich ist das meist eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Wer kein eigenes Personal hat, beauftragt einen Prüfdienstleister. Lassen Sie sich Qualifikationsnachweis und Prüfmittelkalibrierung zeigen. Prüfumfang und Dokumentation regelt zusätzlich die TRBS 1201. Entscheidend ist die lückenlose Zuordnung von Gerät, Messwert und Datum.
Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
Eine gesetzlich fixierte Jahresfrist für Kardio-Geräte gibt es nicht. Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, also aus Nutzungshäufigkeit, Schweiß, Staub und Kabelwegen.
Als Ausgangswert für den Kardiobereich passt ein jährlicher Rhythmus. Verlangt die Gefährdungsbeurteilung kürzere Abstände, etwa wegen Dauerbetrieb oder aggressiver Reinigungsmittel, gilt der kürzere Wert.
Hersteller wie Technogym geben in den Betriebsanleitungen Wartungsintervalle und Prüfhinweise für Laufbänder und Crosstrainer vor. Diese Angaben gehören in die Fristfestlegung. Nach Instandsetzung oder Umbau ist eine Prüfung nach DIN EN 50678 fällig, unabhängig vom Jahrestermin. Halten Sie die Begründung Ihrer Fristen schriftlich fest, damit sie bei einer Kontrolle nachvollziehbar bleibt.
Typische Befunde und Sofortmaßnahmen
Kardio-Geräte stehen in schweißfeuchter Umgebung. Netzkabel und Steckverbindungen leiden darunter zuerst. Stellen Sie bei der Sichtprüfung Schäden fest, nehmen Sie das Gerät sofort außer Betrieb.
Kennzeichnen Sie es mit einem Sperrschild und buchen Sie es aus der Belegung aus. Nach der Reparatur ist eine Prüfung nach DIN EN 50678 fällig; erst danach geht das Gerät zurück in den Betrieb.
Prüfblatt je Gerät anlegen
Arbeiten Sie diese Schritte ab:
- Geräteliste erstellenLaufband, Crosstrainer, Sitzbike, Ergometer, Standort.
- Identnummer an jedem Gerät anbringen, dauerhaft und wischfest.
- Prüfart, Frist und verantwortliche Person je Gerät eintragen.
- Prüftermin beauftragen und Prüfprotokoll mit Messwerten abfordern.
- Mängel nachverfolgen und das betroffene Gerät bis zur Behebung sperren.
Die folgende Übersicht zeigt die Felder des Prüfblatts.
Feld / Beispiel
- Identnummer
- LB-03-07
- Standort
- Laufband Reihe 3
- Prüfart
- Wiederholungsprüfung, Messprüfung
- Prüfdatum
- 12.03.2026
- Befund
- Schutzleiter in Ordnung
- Nachweis
- Prüfprotokoll, Ordner Elektro
Protokolle bewahren Sie mindestens bis zur nächsten Prüfung auf, besser über die gesamte Nutzungsdauer des Geräts. Geräte ohne gültigen Nachweis bleiben gesperrt.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Laufband geprüft werden?
Ein jährlicher Rhythmus ist der Ausgangswert, kürzere Abstände sind möglich. Verbindlich bleibt die Frist aus der Gefährdungsbeurteilung. Dokumentieren Sie die gewählte Frist samt Begründung.
Reicht eine Sichtprüfung aus?
Nein, zur wiederkehrenden Prüfung gehören Sichtprüfung, Messprüfung und Funktionsprüfung.
Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?
Eine befähigte Person nach TRBS 1203, im Studio meist eine Elektrofachkraft oder ein beauftragter Prüfdienstleister.
Was gilt nach einer Reparatur?
Vor der Wiederinbetriebnahme ist eine Prüfung nach DIN EN 50678 nötig, nicht erst der Jahrestermin. Tragen Sie das Datum ins Prüfblatt ein.



